Im Juni dieses Jahres konnte sehr Erfreuliches vermeldet werden: Die Rekurrenten gegen die Gestaltungspläne im Hochschulgebiet Zürich Zentrum (HGZZ), darunter der Verein Zukunft Hochschulgebiet Zürich AGBB, haben sich mit dem Kanton Zürich, dem Universitätsspital Zürich (USZ) und der Universität Zürich (UZH) geeinigt und das Rechtsmittelverfahren beigelegt.
Ein Vorhaben wie das HGZZ benötigt planungsrechtliche Grundlagen. Dazu gehören auch die kantonalen Gestaltungspläne, welche im August 2017 durch die Baudirektion festgesetzt wurden. Gegen die Festsetzung wurden Rekurse beim Baurekursgericht erhoben, welches diese guthiess und die Verfügungen aufhob. Die Baudirektion erhob dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgericht.
Dank zahlreicher konstruktiver Gespräche zwischen der Baudirektion, der Geschäftsstelle Gebietsmanagement HGZZ, dem USZ, der UZH und dem Verein Zukunft Hochschulgebiet Zürich AGBB sowie weiteren Rekurrenten konnte eine aussergerichtliche Einigung erzielt werden. Die Parteien haben eine Vereinbarung unterzeichnet, welche die Weiterentwicklung des HGZZ ohne die Weiterführung des Rechtsmittelverfahrens und nach vereinbarten städtebaulichen Rahmenbedingungen ermöglicht. So wurde als Beitrag an ein harmonisches Stadtbild gemeinsam eine abgestufte Bebauung mit entsprechenden maximalen Höhen definiert.
Die Festsetzung der beiden Gestaltungspläne «Wässerwies» und «USZ-Kernareal Ost» ist nun rechtskräftig. Damit sind auch die nötigen planungsrechtlichen Grundlagen für das FORUM UZH und die erste Etappe der baulichen Gesamterneuerung des USZ vorhanden.