HGZZ steht für das Hochschulgebiet Zürich Zentrum, dem Standort von Universitätsspital, Universität und ETH Zürich im Herzen der Stadt. Damit die drei Institutionen den zukünftigen Herausforderungen gerecht werden können, brauchen sie zum einen eine erneuerte, moderne Infrastruktur und zum anderen zusätzlichen Platz. Neben umfassenden Sanierungen bestehender Gebäude sind daher verschiedene Neubauten vorgesehen.
Zudem sollen attraktive Grünanlagen und öffentliche Räume zum Verweilen einladen und so zur Aufwertung des gesamten Quartiers beitragen. Auch die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr, zu Fuss und mit dem Velo soll verbessert werden. Dies ist im Weissbuch HGZZ verbindlich festgehalten.
Die Weiterentwicklung des HGZZ sichert und stärkt die Lehre, Forschung und medizinische Versorgung im Hochschulgebiet, erhöht die städtebauliche Qualität und schafft ein lebendiges Hochschulquartier.
Die Flächenentwicklung der Institutionen konnte seit 1990 nicht mit den veränderten Bedürfnissen in Forschung und Lehre Schritt halten. Alle drei Institutionen kämpfen seither mit akuter Raumnot und einer überalterten, dysfunktionalen Bausubstanz. Es besteht somit ein grosser Nachholbedarf. Zudem sollen diverse Einzelliegenschaften, die zurzeit aufgrund der Raumnot von den Institutionen genutzt werden, u.a. aus wirtschaftlichen und betrieblichen Gründen wieder freigegeben werden. Wie und wann die Liegenschaften frei werden, haben die ETH Zürich und der Kanton je in einem Vertrag mit der Stadt Zürich geregelt. Ein bedeutender Teil des geplanten Flächenzuwachses ist somit auf eine Umlagerung zurückzuführen. Darüber hinaus wächst die Zahl der Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden sowie der Patientinnen und Patienten seit Jahrzenten kontinuierlich. Im Hinblick auf das prognostizierte Wachstum müssen daher zusätzliche Flächen eingeplant werden.
Basierend auf gemeinsamen Testplanungen von Baudirektion, Gesundheitsdirektion und Bildungsdirektion hat der Regierungsrat 2011 beschlossen, dass die universitäre Medizin am heutigen Standort im Hochschulgebiet Zürich Zentrum weiterentwickelt werden soll. Gründe waren die bereits etablierte enge Zusammenarbeit von Universitätsspital, Universität und ETH Zürich am bestehenden Standort, die dank der räumlichen Nähe Spitzenleistungen ermöglicht und Innovation hervorbringt; die Möglichkeit, die bauliche Erneuerung etappenweise anzugehen, so dass bereits in einer frühen Phase ein Nutzen für das Universitätsspital und die Universität entsteht; und schliesslich die Tatsache, dass am heutigen Standort aufgrund der bereits bestehenden Erschliessung auch von tieferen Investitionskosten ausgegangen werden kann, als dies an einem neuen Standort der Fall wäre.
Mit der Weiterentwicklung des HGZZ werden auch mehr Personen ins Hochschulgebiet gelangen, was wiederum zu Mehrverkehr führt. Gemäss den Berechnungen aus dem Gesamtverkehrskonzept wird sich der Mehrverkehr im Endausbau (ca. 2045) in den Morgenspitzen auf ein Plus von etwa 13 % belaufen. Dieser Mehrverkehr soll nach aktuellem Stand der Planung zum überwiegenden Teil mit dem ÖV und mit Verbesserungsmassnahmen für den Fuss- und Veloverkehr bewältigt werden. Die Institutionen sind sich der Verantwortung bewusst, einen Beitrag zur Verkehrsentlastung zu leisten – wie beispielsweise mit gestaffelten Unterrichtszeiten, Förderung flexibler Arbeitszeiten und -orte oder Aufteilung grosser Vorlesungen auf mehrere Hörsäle mit Videoübertragung.
Die gleichzeitige Entwicklung der drei Institutionen sowie des Hochschulquartiers selber ist anspruchsvoll und erfordert eine räumliche und zeitliche Abstimmung. Die Weiterentwicklung des Hochschulgebiets wird deshalb durch ein Gebietsmanagement aktiv begleitet und unterstützt. In den zugehörigen Gremien sind alle fünf Projektpartner vertreten. Die Realisierung der wichtigsten Vorhaben sowie ihre Abhängigkeiten und Voraussetzungen sind zudem in einer Umsetzungsagenda definiert, welche laufend überprüft und aktualisiert wird.
Das Bauprojekt wird in mehreren Etappen geplant und durchgeführt. Damit ist gewährleistet, dass die optimale medizinische Versorgung der Patienten in jeder einzelnen Bauphase ohne Einschränkungen gewährleistet ist. Ab Herbst 2020 stehen dem USZ zusätzliche Flächen am Flughafen Zürich im Circle zur Verfügung, die das Kernareal räumlich entlasten.
Durch die zusätzlichen Flächen in den Neubauten können diverse Wohn- und Gewerbeliegenschaften, die heute von den Institutionen genutzt werden, freigegeben werden. Die ETH Zürich hat 2010 mit der Stadt Zürich einen Vertrag zur Wohnraumrückführung abgeschlossen. Sie verpflichtet sich, bis Ende 2025 Wohnraum im Umfang von mindestens 7630 m² Geschossfläche aufzugeben. Für die Schaffung von Wohnraum in den kantonalen Liegenschaften wurde zwischen dem Kanton Zürich, den Institutionen USZ und UZH sowie der Stadt Zürich ebenfalls ein Vertrag ausgearbeitet. Darin wird festgehalten, welche Liegenschaften bis wann bzw. unter welchen Voraussetzungen und mit wie viel Geschossfläche frei werden. Diese frei gewordenen Liegenschaften werden dann wieder der Wohnnutzung zugeführt, und zwar mit einem Wohnanteil, wie er im Zonenplan festgehalten ist. Voraussetzung dafür ist, dass die entsprechenden Ersatzflächen bezugsbereit sind. Bei der Aufgabe von angemieteten Liegenschaften wird die Wohnraumrückführung mit der Wohnanteilspflicht nach BZO garantiert.
Mehrere unabhängige Gutachten attestieren dem HMS-Bau höchste Schutzwürdigkeit. Ein Abbruch ist nur möglich, wenn es keine andere Lösung gibt. Zudem dient der Bau in der ersten Etappe der Gesamterneuerung des USZ als wichtige Rochadefläche. Auch künftig ist eine Nutzung weiterhin möglich, beispielsweise für die Geriatrie, die Palliativmedizin oder die Administration.
Bei dem Generationenprojekt Hochschulgebiet Zürich Zentrum handelt es sich um ein für den gesamten Kanton unabdingbares Vorhaben. Die Planung findet daher auf kantonaler Ebene statt (Richtplaneintrag, Gestaltungspläne). Bei den entsprechenden Prozessen kann sich die Bevölkerung im Rahmen der öffentlichen Auflage äussern. Volksabstimmungen sind per se keine vorgesehen. Gewisse Teilprozesse sind allerdings referendumsfähig (bspw. BZO-Revision). Für die Bauvorhaben der Universität Zürich genehmigt der Kantonsrat den jeweiligen Objektkredit, dieser Beschluss ist ebenfalls referendumsfähig. Die fünf Projektpartner sind sich den Herausforderungen, die dieses Generationenprojekt mit sich bringt, und den diversen Anforderungen der unterschiedlichen Anspruchsgruppen bewusst. Sie pflegen daher den Dialog mit Experten und der Bevölkerung und sorgen für eine transparente Kommunikation. Dies zeigt sich beispielsweise am Weissbuch, das unter anderem verschiedene Anliegen der Quartiervereine berücksichtigt.
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